- Gutes wünschen: Wörtlich übersetzt meint „benedicere" „gut sagen", „in einer guten Weise sagen". Gemeint ist, dass der Segnende dem anderen Gutes wünscht und von Gott erbittet.
- Gutheißen: Wer eine Person segnet, heißt sie gut, erklärt sie zu einer wertvollen, um das Gute bemühten Person. Und er heißt das gut, woraufhin er diese Person segnet. Erfolgt der Segen zum Beispiel mit Blick auf den Eintritt ins Berufsleben, wird der Beruf dieses Menschen gutgeheißen. Erfolgt er mit Blick auf die Einberufung zum Krieg, wird der Krieg gutgeheißen (und genau deswegen waren und sind solche Segnungen höchst umstritten).
- Anerkennen: Im Deutschen kennen wir die Redewendung „seinen Segen dazu geben". Gemeint ist dann ein Zustimmen zu etwas, ein Anerkennen der Richtigkeit von etwas. Wenn wir sagen, dass Eltern ihren Segen zur Heirat ihres Kindes geben, dann meinen wir, dass sie dieser Entscheidung zustimmen und sie befürworten.
- Einen Status zuweisen: Wenn ein Segen den Beginn einer Amtsübernahme steht, dann hat er zumeist auch autorisierende Funktion. Er berechtigt den Gesegneten (zumindest aus Sicht der Religion), dieses Amt auszuüben. So geschieht es etwa bei der Benediktion eines neu gewählten Abtes oder einer Äbtissin. Kirchenrechtlich gesehen sind sie bereits mit ihrer Wahl im Amt. Aber spirituell betrachtet halten wir den Segen des Bischofs für notwendig, um dieses Amt auch im Namen der Kirche ausüben zu können.
- Für wichtig halten: Was man segnet, ist wichtig. Für Belanglosigkeiten brauchen wir keinen Segen. Der Segen wertet die gesegnete Person und ihr Vorhaben auf.
Prinzipiell können alle Getauften andere Menschen, Tiere oder Sachen segnen. Der Segen eines Priesters oder Diakons ist demgegenüber nicht besser oder wirksamer, aber er gibt dem Segen einen Öffentlichkeits- und Kirchenbezug. Wenn ein Amtsträger segnet, tut er das im Regelfall nicht als Privatperson, sondern im Namen der Kirche. Er beansprucht also, dass die Kirche als ganze hinter ihm steht und mit ihm um den entsprechenden Segen betet.
Der Pilgersegen gehört zu den wichtigsten und traditionsreichsten Segnungen kirchlicher Amtsträger. Auch im aktuellen Benediktionale ist er als eigene Segenskategorie vorgesehen und empfohlen. Wenn er gespendet wird, dann wünscht der Segnende den Pilgernden für ihren Pilgerweg Gutes von Gott; er heißt es gut, dass sich die Pilgernden auf den Weg machen; er erkennt die Wallfahrt als richtig und in Ordnung an; er weist den Pilgernden einen besonderen Schutzstatus zu (der meist durch Überreichung eines Pilgerkreuzes zum Umhängen oder ein anderes Symbol sichtbar gemacht wird); er hält es für wichtig, dass sich Menschen auf den Pilgerweg begeben und auf diese Weise Gott suchen.
Praktisch rate ich dazu, dass zuallererst die Angehörigen und Freundinnen/Freunde die Pilger und Pilgerinnen segnen, die zum Aufbruch bereit sind. Sie zeigen ihnen, dass sie an der Pilgerfahrt teilnehmen und die Pilgernden im Gebet begleiten wollen. Dann aber ist auch der Segen des Pfarrers oder Amtsträgers wichtig. Gerade in Zeiten des Priestermangels, in denen die Priester aus Zeit- oder Altersgründen oft nicht mehr selber mitgehen können, ist es umso wichtiger, den Pilgernden zu zeigen, dass sie ihnen sehr verbunden sind. Wo ein Pfarrer eine Wallfahrtsgruppe seiner Pfarrei nicht mit dem Segen verabschiedet, kann dies tiefe Verletzungen hinterlassen. Und noch schöner ist es natürlich, wenn er am Ende der Wallfahrt die Gruppe auch wieder ganz offiziell zuhause empfängt. Diesmal kann er sich von den heimkehrenden Pilgerinnen und Pilgern segnen lassen – denn diese bringen den reichen Segen der Wallfahrt mit – für seinen vielfältigen Dienst im Weinberg des Herrn.